Patienten mit fieberhaften Infekten, Erkältungssymptomen oder positiven Coronanachweis bitten wir die Praxis nur mit FFP2 Maske zu betreten.
Notdienst
E-Rezept
Elektronisches Rezept ab 01.01.2024
Liebe Patientinnen und Patienten,
stetig werden neue gesetzliche Vorgaben erlassen. Seit 2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („eAU“), wobei die Krankenkassen digital über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden und Patienten nicht mehr einen Durchschlag an die Krankenkasse und den Arbeitgeber leiten müssen.
Als nächster Schritt wird nun das Rezept auf ein digitales Verfahren umgestellt.
Dafür gehen Sie mit Ihrer Krankenkassenkarte in eine Apotheke Ihrer Wahl, um Ihr digitales eRezept abrufen zu lassen. Der Papierausdruck entfällt. Alternativ können wir auf Wunsch auch ein e-Rezept mit Barcode in der Praxis ausdrucken lassen.
Um uns alle an die kommenden gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen zu gewöhnen, bitten wir Folgendes zu beachten:
- Das erstmalige Ausstellen von e-Rezepten in einem Quartal kann erst nach Vorlage der Krankenkassenkarte erfolgen. Wir benötigen die aktuellen Daten Ihrer Krankenkasse zur Bereitstellung des e-Rezeptes.
- Bitte bringen Sie zu jedem Praxisbesuch Ihre Krankenkassenkarte mit.
- Sollte Ihre Krankenkassenkarte im laufenden Quartal schon eingelesen sein, so kann die Bestellung von weiteren Rezepten weiterhin wie gewohnt über unseren Praxisbriefkasten, unser Kontaktformular, per E-Mail (praxis@heidenau-hausarztpraxis.de) oder direkt in der Praxis erfolgen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir eine Bearbeitungszeit bei Rezeptbestellungen benötigen. Rezepte sind ab dem nächsten Sprechstundentag ab 12:00 Uhr in der Apotheke abholbereit. Ohne Vorliegen der Krankenkassenkarte im laufenden Quartal sind keine Rezeptbestellungen möglich! - e-Rezepte die direkt in der ärztlichen Sprechstunde erstellt werden, sind sofort signiert und in der Apotheke abrufbar.
Weitere Informationen zum eRezept finden Sie unter: