Patienten mit fieberhaften Infekten, Erkältungssymptomen oder positiven Coronanachweis bitten wir die Praxis nur mit FFP2 Maske zu betreten.
Notdienst
Leistungsspektrum
IGeL-Leistungen
Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?
Nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung. Der Inhalt der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähigen vertragsärztlichen Leistungen wird im so genannten einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen durch den Bewertungsausschuss beschlossen. Vertragsärzte erbringen im Rahmen ihres Versorgungsauftrags die von der vertragsärztlichen Versorgung umfassten Leistungen.
Individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung gehören, werden als IGeL-Leistungen bezeichnet.
Sie sind insoweit vom Patienten privat zu bezahlen, wenn der Patient oder die Patientin diese Leistungen ausdrücklich wünscht. Voraussetzung ist, dass der Vertragsarzt vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen hat.
Welche IGeL-Leistungen bieten wir an?
- Reisemedizinische Impfungen (außer Gelbfieberimpfung)
- Akupressur Behandlung
- ABI-Messungen (Bestimmung der arteriellen Durchblutung der Beine)
- Lokale Schmerztherapie mittels Quaddeln
- Ausstellung von Attesten, die nicht von den Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen